Wien – Ab dem 1. Jänner 2026 wird eine bundesweite Regelung für Trinkgeldpauschalen im Hotel- und Gastgewerbe eingeführt. Diese soll die bisherigen neun unterschiedlichen Landesregelungen ablösen und für Rechtssicherheit bei Betrieben und Mitarbeiter:innen sorgen.
Rechtssicherheit durch einheitliches Modell
Die neuen Trinkgeldpauschalen, die von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) festgelegt wurden, schaffen Klarheit. Alois Rainer, Obmann des Fachverbandes Gastronomie, und Georg Imlauer, Obmann des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), erklären: „Die bisherige Zersplitterung in neun Landesregelungen wird durch ein klares, einheitliches Modell ersetzt.“ Die Trinkgelder und Einkünfte aus Trinkgeldverteilsystemen bleiben steuerfrei. Damit entfallen Unsicherheiten und der hohe administrative Aufwand des bisherigen Systems, welches zudem das Risiko von Nachzahlungen beinhaltete.
Transparente Lösung mit drei Pauschalen
Die neue Regelung sieht drei Pauschalen vor: für Mitarbeiter:innen mit und ohne Inkasso sowie für Lehrlinge und Praktikant:innen, um unterschiedliche Trinkgeldhöhen abzubilden. Mitarbeiter:innen, die kein Trinkgeld erhalten, haben die Option, aus der Regelung hinauszuoptieren. Rainer und Imlauer betonen: „Exorbitante Erhöhungen der Pauschalen hätten sowohl Mitarbeiter:innen als auch Unternehmer:innen massiv geschadet.“
Stärkung der Mitarbeiterrechte
Zur Verbesserung der Transparenz wird ein Informations- und Auskunftsrecht für Mitarbeiter:innen eingeführt, sowohl für betriebliche Trinkgeldverteilsysteme als auch für bargeldlose Trinkgelder. Die Fachverbandsobleute heben hervor: „Die neue Trinkgeld-Verordnung schafft rechtliche Klarheit, Fairness und Planungssicherheit.“
Quelle: APA-OTS, Datum: 02.01.2026, Fotocredit: AI generiertes Symbolbild, scripora.com
Autor: hml (hml@scripora.com)