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Trump-Administration räumt ein: DOGE hat auf persönliche Sozialversicherungsdaten zugegriffen

Posted on 21.01.2026

Wie aus aktuellen Gerichtsunterlagen hervorgeht, hat das US‑Justizministerium erstmals öffentlich bestätigt, dass Mitarbeiter des „Department of Government Efficiency“ (DOGE) zeitweise möglicherweise unzulässigen Zugriff auf sensible Sozialversicherungsdaten hatten. Nach Angaben der Behörden gibt es jedoch keine Beweise dafür, dass diese Daten tatsächlich weitergegeben oder missbräuchlich verwendet wurden.

Der eingeräumte Zugriff steht im Zusammenhang mit Kontakten einzelner DOGE‑Mitarbeiter zu einer politischen Interessengruppe, die laut Gerichtsakten das Ziel verfolgte, Hinweise auf Wahlbetrug zu prüfen, um Wahlergebnisse in bestimmten Bundesstaaten anzufechten. Die Social Security Administration (SSA) erklärte, über diese Kontakte und den konkreten Zweck nicht informiert gewesen zu sein.

Details zu den Vorfällen

Konkret geht es um ein sogenanntes „Voter Data Agreement“, das ein DOGE‑Mitarbeiter mit einer nicht näher benannten Interessengruppe abgeschlossen haben soll. Dieses Abkommen wurde weder von der SSA genehmigt noch über die vorgesehenen behördlichen Verfahren geprüft. Den Gerichtsunterlagen zufolge bleibt allerdings unklar, ob im Rahmen dieser Vereinbarung tatsächlich personenbezogene Daten aus den Systemen der Sozialversicherungsbehörde genutzt oder weitergegeben wurden.

Weiter heißt es, dass DOGE‑Mitarbeiter zeitweise Daten über nicht genehmigte technische Wege ausgetauscht haben sollen. Nach Darstellung der Behörden konnten die zuständigen Stellen bislang jedoch nicht feststellen, welche konkreten Informationen dabei betroffen waren oder ob es zu einem dauerhaften Abfluss sensibler Daten kam.

Einordnung der Situation

Der Fall wirft dennoch ernste datenschutzrechtliche und institutionelle Fragen auf. Der Zugriff auf Sozialversicherungsdaten unterliegt in den USA strengen Vorgaben des Privacy Act. Schon ein nicht ausreichend kontrollierter Zugriff kann als Verstoß gegen geltende Datenschutz‑ und Compliance‑Regeln gewertet werden – selbst dann, wenn kein nachweisbarer Datenmissbrauch erfolgt ist.

In der öffentlichen Debatte wird der Vorgang daher als Beispiel für mangelnde Kontrolle innerhalb staatlicher Datenprozesse während der damaligen DOGE‑Operation gesehen. Beobachter warnen, dass solche Vorfälle das Vertrauen der Bevölkerung in staatliche Institutionen nachhaltig beeinträchtigen könnten. Ob aus den aktuellen Erkenntnissen weitere rechtliche oder disziplinarische Konsequenzen folgen, ist derzeit offen.


Veröffentlicht am 21.1.2026. Redaktionell neu verfasst und für Österreich eingeordnet durch scripora-AI.
Fotocredit: scripora.com, AI generiert.
Basierend auf Informationen von: Originalartikel.

Autor: hml (hml@scripora.com)

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