Wiesbaden – Räumfahrzeuge sind bei Schnee, Matsch und Glatteis im Dauereinsatz. Grundsätzlich dürfen die langsamen Fahrzeuge überholt werden. Jedoch warnt das Infocenter der R+V Versicherung, dass bei einem Unfall in der Regel der Überholende haftet.
Sonderrechte von Räumfahrzeugen
Räumfahrzeuge haben im Straßenverkehr Sonderrechte. So dürfen sie mit rot-weißen Warnmarkierungen auf beiden Fahrbahnrändern fahren und überall anhalten. Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung, hebt hervor, dass in der Nähe dieser Fahrzeuge besondere Vorsicht geboten ist.
Vorbeifahren: Nur auf eigenes Risiko
Es ist ratsam, beim Überholen von Räumfahrzeugen einen ausreichend großen Abstand zu halten. Richter betont, dass die Winterdienste nicht für Schäden haften, die durch Streugut an anderen Fahrzeugen entstehen. Außerdem sollte beim Gegenverkehr so nah wie möglich rechts gefahren werden.
Der Untergrund kann vor dem Räumfahrzeug instabil und rutschig sein, was Überholmanöver besonders gefährlich macht. Auf Autobahnen fahren häufig mehrere Räumfahrzeuge hintereinander, und Rechtsüberholen ist in der Regel verboten. Wer dennoch überholt, trägt meistens die Verantwortung im Fall eines Unfalls, selbst bei einem Zusammenstoß mit einem Räumfahrzeug.
Tipps des R+V-Infocenters
- Beim Begegnungsverkehr mit Räumfahrzeugen möglichst weit rechts fahren, um das Risiko eines Zusammenstoßes zu verringern.
- Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, bei vereinzelter Glätte zu streuen.
- Nachts besteht eine Streupflicht nur, wenn mit hohem Verkehrsaufkommen zu rechnen ist.
- Wald- und Feldwege sind im Winter nicht durchgehend geräumt und gestreut, die Verantwortung liegt beim Fahrer.
Quelle: Presseportal.de, Datum: 08.01.2026, Fotocredit: Scripora.com, AI generiert, Website: http://infocenter.ruv.de
Autor: hml (hml@scripora.com)